Benutzer sollten keine Apps herunterladen müssen, die normalerweise nicht vorinstalliert sind. QR-Scanning ist heute bereits in der Kamera aller neuen Smartphones vorinstalliert.
Der QR-Code sollte das E-Label ohne weitere Aktion des Benutzers direkt öffnen.
Das E-Label darf keinerlei Verkaufs- oder Marketinginformationen enthalten. Die EU-Verordnung besagt, dass der alleinige Zweck darin besteht, Informationen zu Nährwerten und Inhaltsstoffen bereitzustellen. Es soll den Konsum weder fördern noch fördern. Allerdings kann das Logo des Unternehmens und ein externer Link auf dem E-Label enthalten sein.
Es ist Ihnen nicht gestattet, Verbraucher zu verfolgen. Die einzige Ausnahme besteht darin, den Standort des Benutzers zu verfolgen. Dies trägt dazu bei, den Benutzern die richtige Sprache zu vermitteln.
Hängen Sie auf der E-Label-Seite ein PDF an, das heruntergeladen werden muss.