Die GMO-Verordnung gilt für in der Europäischen Union verkaufte alkoholische Produkte, die nach dem 8. Dezember 2023 hergestellt und gekennzeichnet werden. Dazu gehören auch Produkte, die in die EU importiert werden.
Einzelhändler und Zollbeamte könnten ebenfalls als Gatekeeper fungieren und verlangen, dass alle nach dem 8. Dezember gelieferten Produkte der Verordnung entsprechen.