Für den Vertrieb innerhalb der EU sind folgende Angaben zwingend erforderlich:
Datum des Inkrafttretens der Verordnung: 8. Dezember 2023: Weine, die am oder nach dem 8. Dezember 2023 hergestellt werden und für den EU-Verkauf bestimmt sind, fallen unter diese Verordnung. Diese Produkte müssen mit Inhaltsstoffen und Nährwertangaben gekennzeichnet sein QR-Code auf dem Etikett auf der Rückseite des Produkts.
Weine ab 2024 Die Einhaltung ist für alle Weine, die als Jahrgang 2024 und Folgejahre gekennzeichnet sind, unerlässlich.
Weine 2023 Klarstellung Ein Wein gilt als „produziert“, wenn er die EU-Marktstandards erfüllt, die Aspekte wie Alkoholgehalt, Säuregehalt und bei Schaumweinen den Druckgrad umfassen. Bei Schaumweinen, die einer Nachgärung unterzogen werden, muss dieser Prozess abgeschlossen werden.
Achtung für Vertriebspartner Händler, darunter Einzelhändler, Importeure und Zollbeamte, könnten die Einhaltung früherer Vorschriften verlangen. Es ist von entscheidender Bedeutung, Gespräche mit Ihren Vertriebskanälen zu führen.
Kommende Verordnungen für Spirituosen Es wird erwartet, dass Spirituosen bald ähnliche Richtlinien haben werden.
Frühzeitige Einhaltung durch Produzenten Viele Hersteller orientieren sich bereits an diesen Standards und als Zeichen unseres Engagements zur Unterstützung von Unternehmen bietet Ihnen EU-Label die Möglichkeit, etwas zu schaffen 3 KOSTENLOSE E-Label auf unserer Plattform. Erleben Sie hautnah die Effizienz und den Komfort unseres Systems – ganz ohne Kreditkartenpflicht. Dann kontaktiere uns für ein individuelles Angebot.
Greifen Sie über ein E-Label (elektronisches Etikett) auf die umfassenden Nährwert- und Zutatendetails zu. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um einen QR-Code auf dem physischen Etikett, der zu einer für Mobilgeräte optimierten Webseite führt.
E-Labels müssen bestimmte Kriterien erfüllen, unabhängig davon, ob sie auf Ihrer eigenen Website oder über externe Anbieter wie EU-Label.info gehostet werden:
Erwägen Sie das Hosten auf Ihrer Website? Obwohl dies eine Option ist, ist es wichtig, die oben genannten Bestimmungen einzuhalten. Für viele Hersteller könnte die Integration auf ihrer primären Website unpraktisch und möglicherweise teurer sein als die Entscheidung für spezialisierte Lösungen von Drittanbietern. Dies erfordert oft eine eigene Web-Infrastruktur, getrennt von Ihrer Werbe-Website und E-Commerce-Plattform.
„Um den Verbrauchern ein höheres Maß an Information zu bieten, sollten die obligatorischen Angaben gemäß Artikel 119 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 eine Nährwertdeklaration und ein Zutatenverzeichnis umfassen. Allerdings sollten die Hersteller die Möglichkeit haben, den Inhalt der Nährwertdeklaration auf der Verpackung oder einem daran angebrachten Etikett nur auf den Energiewert zu beschränken und die vollständige Nährwertdeklaration und das Zutatenverzeichnis auf elektronischem Weg zur Verfügung zu stellen, sofern sie dies vermeiden jegliche Erhebung oder Nachverfolgung von Nutzerdaten und stellen keine Informationen zur Verfügung, die zu Marketingzwecken dienen. Die Möglichkeit, auf der Verpackung oder einem daran angebrachten Etikett keine vollständige Nährwertdeklaration anzugeben, sollte jedoch keinen Einfluss auf die bestehende Anforderung haben, dass auf dem Etikett Stoffe aufgeführt werden müssen, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen. In Artikel 122 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV zu erlassen, um die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 durch die Festlegung von Vorschriften für die Angabe zu ergänzen Bezeichnung der Zutaten. Die Vermarktung vorhandener Weinvorräte sollte nach dem Geltungsbeginn der neuen Etikettierungsanforderungen so lange fortgesetzt werden dürfen, bis diese Vorräte erschöpft sind. Den Betreibern sollte ausreichend Zeit gegeben werden, sich an die neuen Kennzeichnungsanforderungen anzupassen, bevor diese in Kraft treten.“
Geschäftsorientierte Lösungen: Mit der Integration von QR-Codes machen wir es Marken einfach, detaillierte Produktinformationen zu übermitteln, sei es Wein, Bier, Saft oder etwas anderes.
Effizient und benutzerfreundlich: Ein einfacher Scan durch den Verbraucher kann eine Fülle von Informationen wie Nährwertinformationen, Verpackung, Nachhaltigkeit oder Herstellerinformationen offenbaren, wodurch das Benutzererlebnis verbessert und der Bedarf an ausführlichen Verpackungsdetails verringert wird.
Bleiben Sie konform: Seien Sie der Zeit einen Schritt voraus und stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen auf die am 8. Dezember 2023 in Kraft tretenden EU-Vorschriften vorbereitet ist.
Bei EU-LABEL sind wir uns der Herausforderungen bewusst, denen sich Marken im heutigen wettbewerbsintensiven Markt gegenübersehen. Von der Erfüllung der Verbrauchererwartungen bis zur Differenzierung in einem überfüllten Umfeld kann der Weg komplex sein. So greifen wir ein, um unsere Kunden zu unterstützen und weiterzuentwickeln:
Treten Sie einer wachsenden Gemeinschaft von Unternehmen bei, die EU-Label.info bei ihren E-Labeling-Anforderungen vertrauen. Unser engagiertes B2B-Supportteam steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und sorgt für ein reibungsloses Erlebnis.
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